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Papierform soll bleiben für Nachweis der Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen

Das IV Bürokratieentlastungsgesetz schließt weiterhin die Branchen, die unter das Schwarzarbeitsgesetz fallen, vom digitalen Signieren aus.
Lesezeit: 2 Protokoll

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In einer aktuellen Erklärung betont Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann die Vorteile digitaler Arbeitsverträge, die im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz es (BEGIV) eingeführt werden sollen. Diese Änderung soll die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz umfassen, was bedeutet, dass Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können. Dies soll sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen Zeit und Kosten sparen und die Bürokratie reduzieren. 

Branchen, die unter das Schwarzarbeitsgesetz fallen, werden ausgeschlossen

In Branchen, die besonders anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind, wird weiterhin ein verpflichtender Nachweis in Papierform gefordert.  
 
Diese Ausnahme stößt auf Kritik, da sie eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer:innen in diesen Sektoren darstellt und sie von den Vorteilen der Digitalisierung ausschließt. 

Wie sieht die Kritik genau aus?

Die Beibehaltung der Papierform in bestimmten Branchen wird zum Teil als diskriminierend empfunden, da sie Arbeitnehmer:innen in diesen Bereichen unnötig benachteiligt und ihnen den Zugang zu modernen, effizienten Verwaltungsprozessen verwehrt. Die Entscheidung, gerade in diesen gefährdeten Branchen an veralteten Verfahren festzuhalten, steht in dieser Argumentation im Widerspruch zu den erklärten Zielen der Bürokratieentlastung und Digitalisierung. 
 
Es wird argumentiert, dass auch in diesen Sektoren digitale Lösungen möglich sind, die sowohl Sicherheit als auch Nachverfolgbarkeit gewährleisten können. 
 
In den nächsten Tagen dürften die Forderungen lauter werden, in diesem Bereich die elektronische Form zu erlauben, was gleichbedeutend ist mit einer Erlaubnis für den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen (QES). Diese Forderung wurde unter anderem mehrfach durch Adél Holdampf-Wendel im Auftrag des Bitkom an die Bundesregierung herangetragen. Martin Plum (CDU) adressierte das Thema in der ersten Lesung des BEGIV im Bundestag. 
 
Die aktuelle Regelung perpetuiert jedoch den bürokratischen Mehraufwand und verhindert, dass Arbeitnehmer:innen in diesen Bereichen von den Fortschritten profitieren, die für den Rest der Wirtschaft vorgesehen sind. 

Fazit

Insgesamt wird die Reform des Nachweisgesetzes begrüßt, doch die spezifische Ausnahme für von Schwarzarbeit betroffene Branchen erfordert eine kritische Überprüfung. Es ist notwendig, Wege zu finden, die Vorteile der Digitalisierung auch in diesen Bereichen zugänglich zu machen und eine diskriminierungsfreie Anwendung der neuen Regelungen sicherzustellen. Nur so kann das Ziel eines umfassenden Bürokratieabbaus und einer fairen Behandlung aller Arbeitnehmer:innen erreicht werden.

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