Kurz erklärt
Die Schweiz arbeitet intensiv an einer staatlich anerkannten elektronischen Identität (eID). Nach dem Volksnein von 2021 wurde das Projekt neu aufgesetzt – diesmal klar staatlich geprägt, aber offen für die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren. Parallel treibt die Europäische Union mit der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) und der European Business Wallet (EBW) ein einheitliches digitales Identitätsökosystem voran. Für die Schweiz stellt sich 2025/26 weniger die Frage ob, sondern wie sie sich interoperabel, rechtswirksam und zukunftssicher an dieses europäische System andocken kann.
Ein digitaler Pass im Wartestand – und Europa beschleunigt
Digitale Identitäten sind längst mehr als ein technisches IT-Projekt. Sie sind ein geopolitisches, wirtschaftliches und rechtliches Infrastrukturthema. Während die EU mit der eIDAS-2.0-Verordnung den Turbo zündet und ab 2026 die EUDI Wallet verpflichtend einführt, geht die Schweiz ihren eigenen Weg – bedacht, föderal, aber nicht isoliert.
Gerade für ein Land, das wirtschaftlich, regulatorisch und gesellschaftlich eng mit der EU verflochten ist, wird die Frage entscheidend: Wie kompatibel ist die künftige Schweizer eID mit dem europäischen Wallet-Ökosystem – und was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen?
Die Schweizer eID-Roadmap: Wo steht die Schweiz 2025/26?
Nach der klaren Ablehnung des ursprünglichen eID-Gesetzes im Jahr 2021 hat der Bundesrat die Lehren gezogen. Die neue eID-Strategie basiert auf einem zentralen Prinzip: Die staatliche Verantwortung für die Identität liegt beim Staat.
Aktueller Stand (Ausblick 2025/26)
- Die BundeseID soll vom Bund herausgegeben werden und kostenlos für Bürgerinnen und Bürger sein.
- Die technische Umsetzung folgt modernen Prinzipien wie Self-Sovereign Identity (SSI) und Verifiable Credentials.
- Private Akteure – etwa aus dem Bereich Vertrauensdienste, Identitätsprüfung oder Wallet-Technologie – sollen als Ökosystempartner eingebunden werden.
- Erste Pilotprojekte und Referenden werden für die Jahre 2024/25 erwartet, mit einem möglichen produktiven Einsatz ab 2026.
Die Schweiz positioniert sich damit bewusst nicht als Sonderfall, sondern als interoperabler Akteur mit eigenem Governance-Modell.
Die EUDI Wallet und die European Business Wallet: Europas neue Identitätsinfrastruktur
Mit der Überarbeitung der eIDAS-Verordnung schafft die EU einen einheitlichen Rahmen für digitale Identitäten:
- Die EUDI Wallet richtet sich an natürliche Personen.
- Die European Business Wallet (EBW) adressiert juristische Personen, Unternehmen und Organisationen.
Beide Wallets sollen es ermöglichen, Identitätsdaten, Attribute (z. B. Vertretungsberechtigungen) und Nachweise grenzüberschreitend, sicher und rechtswirksam zu nutzen – etwa für Vertragsabschlüsse, Unternehmensgründungen oder regulatorische Meldepflichten.
Und was ist mit der Schweiz? Die Zwei-Spuren-Strategie der EU
Besonders relevant für die Schweiz ist der Blick auf die Öffnung der European Business Wallet über die EU hinaus.
Die Europäische Kommission verfolgt hier einen zweigleisigen Ansatz:
Gegenseitige Anerkennung auf Staatsebene
Für Drittstaaten mit engen wirtschaftlichen und regulatorischen Beziehungen – explizit auch Länder wie die Schweiz – sieht die EU eine Äquivalenzprüfung vor. Nationale oder vergleichbare digitale Identitätssysteme können als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie:
- vergleichbare Sicherheits- und Vertrauensniveaus bieten,
- technisch interoperabel sind,
- und den europäischen Anforderungen an Identitätsprüfung entsprechen.
Die Kommission selbst führt diese Prüfungen durch und veröffentlicht eine offizielle Liste anerkannter Drittstaaten.
Direkter Zugang für Unternehmen aus Drittstaaten
Unabhängig von staatlichen Abkommen können Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern künftig selbst eine European Business Wallet erhalten. Voraussetzung ist eine zuverlässige Identitätsprüfung des Unternehmens durch geeignete Identifizierungsstellen.
Nach erfolgreicher Verifikation erhält das Unternehmen sogenannte EBW Owner Identification Data und kann damit innerhalb der EU digital agieren – etwa bei Ausschreibungen, Vertragsabschlüssen oder Behördenprozessen.
Was bedeutet das konkret für die Schweiz?
Für die Schweiz ergeben sich daraus mehrere strategische Chancen:
- Hohe Anschlussfähigkeit: Die geplante Schweizer eID passt technologisch gut zu den europäischen Wallet-Prinzipien.
- Wirtschaftliche Integration: Schweizer Unternehmen können auch ohne formelles Staatsabkommen digital am EU-Binnenmarkt teilnehmen.
- Vertrauensbasierte Zusammenarbeit: Die Schweiz hat als etablierter Standort für regulierte Vertrauensdienste beste Voraussetzungen für eine Äquivalenzanerkennung.
Gleichzeitig steigt der Anspruch an einheitliche, hohe Sicherheits- und Vertrauensniveaus – sowohl für staatliche eIDs als auch für privatwirtschaftliche Identitätslösungen.
Digitale Identitäten als Brücke, nicht als Grenze
Die Diskussion um die Schweizer eID und die EUDI Wallet zeigt deutlich: Digitale Identität wird zum Schlüssel für grenzüberschreitende Wertschöpfung. Die EU denkt dabei bewusst über ihre eigenen Grenzen hinaus – und erwartet im Gegenzug vergleichbare Standards.
Für die Schweiz ist das weniger ein Anpassungsdruck als eine strategische Gelegenheit: Wer früh auf Interoperabilität, Vertrauenswürdigkeit und rechtswirksame digitale Prozesse setzt, positioniert sich als verlässlicher Partner im europäischen digitalen Raum.
Fazit: 2025/26 als Weichenstellung
Die Jahre 2025 und 2026 werden für die digitale Identität in der Schweiz entscheidend. Die nationale eID nimmt Gestalt an, während Europa mit der EUDI Wallet Fakten schafft. Das Zusammenspiel beider Welten wird darüber entscheiden, wie reibungslos digitale Identitäten künftig über Grenzen hinweg funktionieren.
Fest steht: Digitale Identität endet nicht an der Landesgrenze. Wer sie ganzheitlich denkt, schafft Vertrauen, Effizienz und neue digitale Geschäftsmodelle – in der Schweiz, in der EU und darüber hinaus.







