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Warum die EUDI Wallet und die EUDI Business Wallet getrennt bleiben sollten 

Während die EUDI Wallet den Bürgerinnen und Bürgern neue digitale Möglichkeiten eröffnet, braucht die europäische Wirtschaft ein eigenes, passgenaues Instrument
Lesezeit: 2 Minuten
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Digitale Identitäten für alle – aber nicht für alles

Mit der Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) geht Europa einen großen Schritt in Richtung einer souveränen und digitalen Gesellschaft. Doch so universell die Idee einer europäischen Wallet erscheint, so wichtig ist die Differenzierung ihrer Anwendungsbereiche – insbesondere zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Als Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter wissen wir bei Namirial, worauf es für eine rechtskonforme digitale Identifikation und Authentifizierung im geschäftlichen Kontext ankommt. Und warum eine klare Trennung der Wallets notwendig ist. 

Ein starkes Fundament – aber nicht für alle Anforderungen geeignet 

Die Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0) bildet den regulatorischen Rahmen für die EUDI Wallet. Sie definiert die Grundfunktionen zur digitalen Identifizierung und Authentifizierung natürlicher Personen. Diese Basis ist essenziell für den digitalen Alltag von Bürgerinnen und Bürgern – beim Zugriff auf staatliche Dienstleistungen, dem sicheren Login bei Banken oder dem digitalen Nachweis von Altersangaben. 

Doch Unternehmen haben andere Anforderungen. Die EUDI Wallet deckt diese nicht ab – und das ist auch nicht ihr Ziel. 

Warum Unternehmen eine eigene Business Wallet brauchen 

Spezifische geschäftliche Anforderungen 

Unternehmen agieren nicht als Einzelpersonen, sondern über rechtlich autorisierte Vertreter. Sie benötigen Funktionen wie: 

  • Verwaltung und Zuweisung von Unternehmenszertifikaten 
  • Abbildung von Vertretungsverhältnissen und Rollen innerhalb der Organisation 
  • Integration in interne Workflows und ERP-Systeme 

Diese Geschäftsrealitäten lassen sich mit den Mechanismen einer rein personenbezogenen Wallet nicht zuverlässig abbilden, sondern verlangen nach einer European Business Wallet. 

Rechtswirksamkeit und Verantwortung im Unternehmenskontext 

Im Unternehmensumfeld entstehen komplexe Haftungsfragen: Wer unterschreibt im Namen des Unternehmens? Wer darf handeln? Eine eigene Regulierung für die Business Wallet schafft hier die nötige Klarheit – sowohl hinsichtlich der Rechtswirksamkeit digitaler Handlungen, der Zuständigkeiten als auch in Bezug auf Compliance-Anforderungen

Grenzüberschreitende Interoperabilität 

Gerade im europäischen Binnenmarkt mit über 30 Millionen Unternehmen ist es entscheidend, dass eine Business Wallet standardisiert und interoperabel funktioniert – nicht nur innerhalb eines Landes, sondern EU-weit. Dazu braucht es technische Vorgaben und Schnittstellen, die über das hinausgehen, was die aktualisierte eIDAS Verordnung (oftmals auch eIDAS 2.0 genannt) für Bürgeridentitäten vorsieht. 

Wirtschaftliche Transformation mit der Business Wallet aktiv fördern 

Eine dedizierte Business Wallet ermöglicht es, digitale Prozesse in Unternehmen zu beschleunigen – etwa bei digitalen Vertragsabschlüssen, Rechnungsstellung oder grenzüberschreitenden Ausschreibungen. Damit wird sie zu einem Schlüsselwerkzeug für die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas. 

Der Weg zur Business Wallet: Regulierung kommt 2025 

Die Europäische Kommission hat erkannt, dass es eine klare, eigenständige Regulierung für Unternehmen braucht. Deshalb ist für das 4. Quartal 2025 ein eigener Vorschlag für eine europäische Business Wallet-Verordnung angekündigt. Sie wird die Voraussetzungen schaffen, um den digitalen Binnenmarkt auch im Unternehmensbereich voll zur Entfaltung zu bringen – rechtswirksam, standardisiert und praxisnah. 

Fazit: Eine Wallet für alle? Nein – eine für jeden Zweck! 

Während die EUDI Wallet den Bürgerinnen und Bürgern neue digitale Möglichkeiten eröffnet, braucht die europäische Wirtschaft ein eigenes, passgenaues Instrument. Die Business Wallet muss an den realen Anforderungen von Unternehmen ausgerichtet sein – technisch, organisatorisch und regulatorisch. 

Eine klare Trennung ist keine Hürde – sie ist die Voraussetzung für digitale Souveränität, Vertrauen und eine rechtskonforme Umsetzung in der Praxis. 

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