Seit Juli 2020 schreibt ein Gesetzestext vor, dass pornografische Websites das Alter ihrer Nutzer:innen überprüfen müssen. In Deutschland, wie in allen EU-Ländern, ist der Zugang zu solchen Inhalten für Minderjährige unter 18 Jahren verboten. Seit März dieses Jahres wird z.B. in Frankreich eine Lösung getestet, mit der das Alter der Nutzer:innen effektiver überprüft werden kann.
Während sich die Regierung mit einem möglichen Gesetz zur Regelung des digitalen Raums befasst, tauchen zahlreiche Debatten über Online-Anonymität und Datenschutz auf. Eine der größten Herausforderungen ist die Überprüfung des Alters für den Zugang zu Websites für Erwachsene. Obwohl alle erkennen, wie wichtig es ist, die Jüngsten vor diesen Inhalten zu schützen, tauchen Bedenken auf, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen dieser Praxis auf die Privatsphäre und die persönlichen Daten.
Doppelte Anonymität als bevorzugte Spur
Während die bevorzugten Wege bislang noch unklar waren, erläuterte der französische Abgeordnete Paul Midy vor kurzem im französischen Plenum die Technik, die für diese Überprüfung in Betracht gezogen wird: die Anwendung des Prinzips der doppelten Anonymität.
Wer die Bescheinigung der Volljährigkeit vorlegt, weiß nicht, wofür sie verwendet werden soll. Umgekehrt kennt die Seite, auf der die Volljährigkeitsbescheinigung verwendet wird, die Identität der Person nicht. Dies wird als das Prinzip der doppelten Anonymität bezeichnet.
Konkret wird die Identität von einem vertrauenswürdigen Dritten überprüft, der die Aufgabe übernimmt, den Ausweis der Nutzer:innen zu verifizieren oder sogar ein Mittel zur Gesichtserkennung einzusetzen. Anschließend wird dieser Nachweis der Mehrheit anonym an die Nutzerseite weitergeleitet. Es werden also keine persönlichen Daten zwischen diesen beiden Partnern übertragen.
Das Verfahren ist für Nutzer:innen nicht belastend, da er von einer schnellen und einfachen Überprüfung profitiert.
Dieses anonymisierte Verfahren zur Identitätsprüfung könnte durchaus auch für andere Branchen interessant sein, und zwar zu anderen Themen, die mit dem Schutz von Minderjährigen zu tun haben: Verkauf von Alkohol im Internet, Sportwetten, Glücksspielseiten, kurz gesagt: Einrichtungen, die Minderjährigen nicht zugänglich sind.