Die Frage an Dr. Marco Buschmann, Justizminister, warum 8,5 Mio. Beschäftigte in Deutschland weiterhin die Nachweise der Arbeitsbedingungen nur auf Papier unterschreiben müssen, gestellt von Dr. Martin Plum (CDU Deutschlands) aus der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zum Bürokratieentlastungsgesetz am 17. April 2024, ist weiterhin nicht zufriedenstellend beantwortet.
Das sagt Dr. Buschmann zu den Nachweise der Arbeitsbedingungen in Papierform
Dr. Marco Buschmann lässt sich in der Pressemitteilung Nr. 54/2024 vom 19. Juni 2024 vorgelegten Formulierungshilfe für Nachbesserungen im Gesetzesentwurf wie folgt zitieren:
„Die digitalen Arbeitsverträge kommen. Ich freue mich, dass wir mit der heute beschlossenen Formulierungshilfe einen ganz zentralen Baustein zum BEG IV ergänzen. Vorgesehen ist unter anderem die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz. Diese Änderung bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Künftig kann ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, zum Beispiel per E-Mail.“…
Ein paar Zeilen später die Einschränkung mit der weiterhin jede:r fünfte Arbeitnehmer:in in Deutschland von vollständig digitalen Prozessen ausgeschlossen bleibt:
„…in Wirtschaftsbereichen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind, bleibt es beim verpflichtenden Nachweis in Papierform.“
Wen betrifft das genau?
Betroffen sind das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Speditions- und Transportgewerbe, die Forstwirtschaft und der Messebau – sowie weitere Gewerbe die im § 2a SchwarzArbG gelistet sind.
Bundesministerium der Justiz Pressemitteilung Nr. 54/2024: BEG IV: Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag, 19. Juni 2024
Warum wird hier weiter ausschließlich nur die Papierform für die Nachweise der Arbeitsbedingungen erlaubt?
Warum wird nicht – unter Voraussetzung des Einverständnisses beider Parteien (Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber) – die elektronische Form ermöglicht?
Gleichzeitig wird gerade das Postgesetz angepasst, wonach Briefe längere Laufzeiten haben dürfen und Briefpost nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden muss. Der Paragraf 18 im Gesetzentwurf zeigt auf, dass es keine Vorgaben mehr geben soll, wie viele Sendungen am ersten und zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag beim Empfänger sein sollen. Am 21.6.24 haben der federführende Wirtschaftsausschuss und weitere Ausschüsse dem Bundesrat empfohlen dem Gesetz in der Bundesrat-Sitzung am 5.7.24 zuzustimmen.
Bundesrat: Ausschüsse empfehlen Annahme des Postrechtsmodernisierungsgesetz.
Eine mögliche Lösung
Das Verbot für die elektronische Form streichen, wenn es um Nachweise der Arbeitsbedingungen geht. Durch den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) lässt sich die Schriftform erfüllen, so wie das auch weiterhin bei befristeten Arbeitsverträgen der Fall sein wird.