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Lesezeit: 4 Protokoll

Inhaltsindex

Begriff  Definition  Gebräuchliche Abkürzung  Quelle 
Authentifizierung  Prozess, der es ermöglicht, die Identität einer natürlichen oder juristischen Person oder die Herkunft und Integrität von Daten zu bestätigen.  –  Art. 3 Nr. 5 eIDAS-VO 
Brieftasche für europäische digitale Identitäten   Ein elektronisches Identifizierungsmittel, das es den Nutzenden ermöglicht, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen sicher zu speichern, zu verwalten und zu validieren.  EUDI-Wallet   Art. 3 Nr. 31 eIDAS-VO  
Bürokratieentlastungsgesetz  Gesetz zur Entlastung der Wirtschaft und der Verwaltung von bürokratischem Aufwand (Status August 2024:  in Planung ).  BEGIV  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie 
Datenschutz-Grundverordnung  Verordnung der EU zur Regelung des Datenschutzes und der Privatsphäre in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum.  DSGVO  EU-Verordnung 2016/679  
Digitale Identität / Elektronische Identität  Die Gesamtheit der Merkmale, die eine natürliche oder juristische Person in elektronischen Transaktionen eindeutig identifizieren.  eID  Art. 3 Nr. 1 eIDAS-VO 
Digitale Signatur  Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die den Unterzeichnenden zur Authentifizierung und Signatur bestimmter Dokumente verwendet.  E-Signatur  Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO 
Digitales Onboarding  Prozess der Eingliederung neuer Benutzer:innen oder Kund:innen in ein digitales System.   –  – 
eIDAS  EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt.  eIDAS  Verordnungen (EU) Nr. 910/2014 + 2024/1183 
Einfache elektronische Signatur  Elektronische Signaturohne  zusätzliche Sicherheitsmerkmale im Vergleich zu fortgeschrittenen oder qualifizierten Signaturen daher sehr geringe Beweiskraft besitzt.  EES  – 
Elektronische Archivierung  Ein Dienst für die Entgegennahme, Speicherung, den Abruf und die Löschung elektronischer Daten und Dokumente, der deren Dauerhaftigkeit, Lesbarkeit, Unversehrtheit, Vertraulichkeit und den Nachweis der Herkunft während des gesamten Bewahrungszeitraums gewährleistet.  –  Art. 3 Nr. 48 eIDAS-VO 
Elektronisches Attribut  Ein Merkmal, eine Qualität, ein Recht oder die Erlaubnis einer natürlichen oder juristischen Person oder eines Objekts in elektronischer Form.  –  Art. 3 Nr. 2 eIDAS-VO 
Elektronisches Siegel  Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind, um die Herkunft und Unveränderlichkeit der verknüpften Daten sicherzustellen.  E-Siegel  Art. 3 Nr. 27 eIDAS-VO 
Elektronische Transaktion  Eine Transaktion, die elektronisch zwischen natürlichen oder juristischen Personen durchgeführt wird.  –  Art. 3 Nr. 6 eIDAS-VO 
Fortgeschrittene elektronische Signatur  Eine elektronische Signatur, die durch eine 2-Faktor-Authentifizierung (z.B. durch SMS-TAN oder E-Mail TAN) eindeutig dem Unterzeichnenden zugeordnet ist und dessen Identifizierung ermöglicht.  FES  Art. 3 Nr. 11 eIDAS-VO 
Gewillkürte Schriftform  Eine vertraglich vereinbarte Schriftform, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber von den Vertragsparteien vereinbart wurde.  –  § 127 Abs. 2 BGB 
Identity Provider  Ein Identity Provider ist ein Identitätsdienstleister. Diese Entität verwaltet die primären Authentifizierungs- und Identifizierungsdaten der Nutzer:innen und gibt daraus abgeleitete Zusicherungen (Assertions) aus. Oft wird hierfür auch der Begriff dienstfremdes Servicekonto verwendet.  IdP  – 
Kurzzeitzertifikat (auch Disposable)  Ein Zertifikat mit einer kurzen Gültigkeitsdauer, typischerweise für temporäre, einmalige Anwendungen.  –  – 
Langzeitzertifikat  Ein Zertifikat mit einer längeren Gültigkeitsdauer, oft für langfristige, mehrmalige Anwendungen.  –  – 
Nachweisgesetz  Ein Gesetz, das die Pflicht des Arbeitgebers regelt, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer:innen auszuhändigen.  NachwG  NacchwG 
On-Premise  Eine Software-Lösung, die auf den eigenen Servern des Unternehmens in dessen Rechenzentrum installiert und betrieben wird.  On-Prem  – 
PKI-as-a-service  Ein Dienstleistungsmodell, bei dem die Public Key Infrastructure (PKI) als Service bereitgestellt wird.  PKI-aaS  – 
Qualifizierte elektronische Signatur  Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die mit einem qualifizierten Zertifikat erstellt wird. Dies setzt eine Authentifizierung des Unterschreibendens voraus – z.B. durch ein Self-Ident-Verfahren oder eine Identifizierung durch Agent:innen.  QES  Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO 
Qualifiziertes elektronisches Siegel  Ein elektronisches Siegel, das mit einem qualifizierten Zertifikat erstellt wird. Das qualifizierte elektronische Siegel ähnelt der qualifizierten elektronischen Signatur, wobei erstere von juristischen Personen, letzteres hingegen von natürlichen Personen verwendet wird.  QESi  Art. 3 Nr. 28 eIDAS-VO 
Qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst  Ein elektronischer Archivierungsdienst, der von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter erbracht wird und bestimmte Anforderungen erfüllt.  –  Art. 3 Nr. 4 eIDAS-VO 
Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter  Ein Vertrauensdiensteanbieter, der qualifiziert ist, qualifizierte Vertrauensdienste gemäß der EU-Verordnung 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS)  anzubieten und dabei spezifische Anforderungen erfüllt.  QVDA / QTSP  Art. 3 Nr. 20 eIDAS-VO 
Qualifizierter Zeitstempel  Ein Zeitstempel, der mit einem qualifizierten Zertifikat versehen und von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter erstellt wird.  –  Art. 3 Nr. 34 eIDAS-VO 
Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signatur  Ein Zertifikat für elektronische Signatur, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird und die in Anhang I der eIDAS-Verordnung genannten Anforderungen erfüllt.  –  Art. 3 Nr. 15 eIDAS-VO 
Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel  Ein Zertifikat für elektronische Siegel, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird und die in Anhang III der eIDAS-Verordnung genannten Anforderungen erfüllt.  –  Art. 3 Nr. 22 eIDAS-VO 
Qualifiziertes Signaturerstellungsgerät  Ein Signaturerstellungsgerät, das die in Anhang II der eIDAS-Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt.  –  Art. 3 Nr. 24 eIDAS-VO 
Self-Ident / Selfie-Ident / Auto-Ident  Ein Verfahren, bei dem eine Person ihre Identität selbst bestätigt und sich authentifiziert, meist durch einen Anbieter eines elektronischen Identitätsdienstes.  –  – 
Signaturerstellungsdaten  Einmalige Daten, die der Unterzeichnende zur Erstellung einer elektronischen Signatur verwendet.  –  Art. 3 Nr. 8 eIDAS-VO 
Signaturerstellungsgerät  Eine konfigurierte Software oder Hardware, die Signaturerstellungsdaten verwendet.  –  Art. 3 Nr. 23 eIDAS-VO 
Signaturprüfdaten  Daten, die zur Überprüfung einer elektronischen Signatur verwendet werden.  –  Art. 3 Nr. 9 eIDAS-VO 
Schriftform  Eine Formvorschrift, nach der ein Dokument eigenhändig unterschrieben sein muss. Achtung: Die Schriftform kann auch durch eine elektronische Signatur erfüllt werden. Es gibt nur einige wenige Fälle, in denen die elektronische Form gesetzlich explizit ausgeschlossen wird.  –  § 126 BGB 
Schriftformerfordernis  Gesetzliche Vorgabe, die vorgibt, welche Dokumente handschriftlich bzw. elektronisch signiert werden müssen. Nur in einigen wenigen Fällen schließt das Gesetz die elektronische Form (noch) aus.  –  – 
Textform  Eine Formvorschrift zur Abgabe von Willenserklärungen, allerdings besteht hier Formfreiheit. Die Textform ist auch mündlich oder in Form eines Handschlags erfüllt.   –  § 126 b BGB 
Vertrauensdienst  Ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und die Erstellung, Überprüfung und Validierung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zeitstempel umfasst.  –  Art. 3 Nr. 16 eIDAS-VO 
Vertrauensdiensteanbieter  Eine natürliche oder juristische Person, die Vertrauensdienste anbietet.  VDA  Art. 3 Nr. 19 eIDAS-VO 
White-Labeling  Eine Dienstleistung oder ein Produkt, das von einem Unternehmen produziert und von einem anderen unter eigenem Namen verkauft wird.  –  – 
Zeitstempel  Elektronische Daten, die andere elektronische Daten mit dem Zeitpunkt der Erstellung verknüpfen und deren Integrität bestätigen.  –  Art. 3 Nr. 33 eIDAS-VO 
Zertifikat für elektronische Signatur  Eine elektronische Bescheinigung, die den Zusammenhang zwischen den Signaturprüfdaten und einer natürlichen Person bestätigt und deren Identität bestätigt.  –  Art. 3 Nr. 14 eIDAS-VO 
Zertifikat für elektronische Siegel  Eine elektronische Bescheinigung, die den Zusammenhang zwischen den Siegelprüfdaten und einer juristischen Person bestätigt und deren Identität bestätigt.  –  Art. 3 Nr. 21 eIDAS-VO 

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