Begriff |
Definition |
Gebräuchliche Abkürzung |
Quelle |
Authentifizierung |
Prozess, der es ermöglicht, die Identität einer natürlichen oder juristischen Person oder die Herkunft und Integrität von Daten zu bestätigen. |
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Art. 3 Nr. 5 eIDAS-VO |
Brieftasche für europäische digitale Identitäten |
Ein elektronisches Identifizierungsmittel, das es den Nutzenden ermöglicht, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen sicher zu speichern, zu verwalten und zu validieren. |
EUDI-Wallet |
Art. 3 Nr. 31 eIDAS-VO |
Bürokratieentlastungsgesetz |
Gesetz zur Entlastung der Wirtschaft und der Verwaltung von bürokratischem Aufwand (Status August 2024: in Planung ). |
BEGIV |
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie |
Datenschutz-Grundverordnung |
Verordnung der EU zur Regelung des Datenschutzes und der Privatsphäre in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum. |
DSGVO |
EU-Verordnung 2016/679 |
Digitale Identität / Elektronische Identität |
Die Gesamtheit der Merkmale, die eine natürliche oder juristische Person in elektronischen Transaktionen eindeutig identifizieren. |
eID |
Art. 3 Nr. 1 eIDAS-VO |
Digitale Signatur |
Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die den Unterzeichnenden zur Authentifizierung und Signatur bestimmter Dokumente verwendet. |
E-Signatur |
Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO |
Digitales Onboarding |
Prozess der Eingliederung neuer Benutzer:innen oder Kund:innen in ein digitales System. |
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eIDAS |
EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. |
eIDAS |
Verordnungen (EU) Nr. 910/2014 + 2024/1183 |
Einfache elektronische Signatur |
Elektronische Signaturohne zusätzliche Sicherheitsmerkmale im Vergleich zu fortgeschrittenen oder qualifizierten Signaturen daher sehr geringe Beweiskraft besitzt. |
EES |
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Elektronische Archivierung |
Ein Dienst für die Entgegennahme, Speicherung, den Abruf und die Löschung elektronischer Daten und Dokumente, der deren Dauerhaftigkeit, Lesbarkeit, Unversehrtheit, Vertraulichkeit und den Nachweis der Herkunft während des gesamten Bewahrungszeitraums gewährleistet. |
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Art. 3 Nr. 48 eIDAS-VO |
Elektronisches Attribut |
Ein Merkmal, eine Qualität, ein Recht oder die Erlaubnis einer natürlichen oder juristischen Person oder eines Objekts in elektronischer Form. |
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Art. 3 Nr. 2 eIDAS-VO |
Elektronisches Siegel |
Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind, um die Herkunft und Unveränderlichkeit der verknüpften Daten sicherzustellen. |
E-Siegel |
Art. 3 Nr. 27 eIDAS-VO |
Elektronische Transaktion |
Eine Transaktion, die elektronisch zwischen natürlichen oder juristischen Personen durchgeführt wird. |
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Art. 3 Nr. 6 eIDAS-VO |
Fortgeschrittene elektronische Signatur |
Eine elektronische Signatur, die durch eine 2-Faktor-Authentifizierung (z.B. durch SMS-TAN oder E-Mail TAN) eindeutig dem Unterzeichnenden zugeordnet ist und dessen Identifizierung ermöglicht. |
FES |
Art. 3 Nr. 11 eIDAS-VO |
Gewillkürte Schriftform |
Eine vertraglich vereinbarte Schriftform, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber von den Vertragsparteien vereinbart wurde. |
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§ 127 Abs. 2 BGB |
Identity Provider |
Ein Identity Provider ist ein Identitätsdienstleister. Diese Entität verwaltet die primären Authentifizierungs- und Identifizierungsdaten der Nutzer:innen und gibt daraus abgeleitete Zusicherungen (Assertions) aus. Oft wird hierfür auch der Begriff dienstfremdes Servicekonto verwendet. |
IdP |
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Kurzzeitzertifikat (auch Disposable) |
Ein Zertifikat mit einer kurzen Gültigkeitsdauer, typischerweise für temporäre, einmalige Anwendungen. |
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Langzeitzertifikat |
Ein Zertifikat mit einer längeren Gültigkeitsdauer, oft für langfristige, mehrmalige Anwendungen. |
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Nachweisgesetz |
Ein Gesetz, das die Pflicht des Arbeitgebers regelt, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer:innen auszuhändigen. |
NachwG |
NacchwG |
On-Premise |
Eine Software-Lösung, die auf den eigenen Servern des Unternehmens in dessen Rechenzentrum installiert und betrieben wird. |
On-Prem |
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PKI-as-a-service |
Ein Dienstleistungsmodell, bei dem die Public Key Infrastructure (PKI) als Service bereitgestellt wird. |
PKI-aaS |
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Qualifizierte elektronische Signatur |
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die mit einem qualifizierten Zertifikat erstellt wird. Dies setzt eine Authentifizierung des Unterschreibendens voraus – z.B. durch ein Self-Ident-Verfahren oder eine Identifizierung durch Agent:innen. |
QES |
Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO |
Qualifiziertes elektronisches Siegel |
Ein elektronisches Siegel, das mit einem qualifizierten Zertifikat erstellt wird. Das qualifizierte elektronische Siegel ähnelt der qualifizierten elektronischen Signatur, wobei erstere von juristischen Personen, letzteres hingegen von natürlichen Personen verwendet wird. |
QESi |
Art. 3 Nr. 28 eIDAS-VO |
Qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst |
Ein elektronischer Archivierungsdienst, der von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter erbracht wird und bestimmte Anforderungen erfüllt. |
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Art. 3 Nr. 4 eIDAS-VO |
Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter |
Ein Vertrauensdiensteanbieter, der qualifiziert ist, qualifizierte Vertrauensdienste gemäß der EU-Verordnung 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) anzubieten und dabei spezifische Anforderungen erfüllt. |
QVDA / QTSP |
Art. 3 Nr. 20 eIDAS-VO |
Qualifizierter Zeitstempel |
Ein Zeitstempel, der mit einem qualifizierten Zertifikat versehen und von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter erstellt wird. |
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Art. 3 Nr. 34 eIDAS-VO |
Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signatur |
Ein Zertifikat für elektronische Signatur, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird und die in Anhang I der eIDAS-Verordnung genannten Anforderungen erfüllt. |
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Art. 3 Nr. 15 eIDAS-VO |
Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel |
Ein Zertifikat für elektronische Siegel, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird und die in Anhang III der eIDAS-Verordnung genannten Anforderungen erfüllt. |
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Art. 3 Nr. 22 eIDAS-VO |
Qualifiziertes Signaturerstellungsgerät |
Ein Signaturerstellungsgerät, das die in Anhang II der eIDAS-Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt. |
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Art. 3 Nr. 24 eIDAS-VO |
Self-Ident / Selfie-Ident / Auto-Ident |
Ein Verfahren, bei dem eine Person ihre Identität selbst bestätigt und sich authentifiziert, meist durch einen Anbieter eines elektronischen Identitätsdienstes. |
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Signaturerstellungsdaten |
Einmalige Daten, die der Unterzeichnende zur Erstellung einer elektronischen Signatur verwendet. |
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Art. 3 Nr. 8 eIDAS-VO |
Signaturerstellungsgerät |
Eine konfigurierte Software oder Hardware, die Signaturerstellungsdaten verwendet. |
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Art. 3 Nr. 23 eIDAS-VO |
Signaturprüfdaten |
Daten, die zur Überprüfung einer elektronischen Signatur verwendet werden. |
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Art. 3 Nr. 9 eIDAS-VO |
Schriftform |
Eine Formvorschrift, nach der ein Dokument eigenhändig unterschrieben sein muss. Achtung: Die Schriftform kann auch durch eine elektronische Signatur erfüllt werden. Es gibt nur einige wenige Fälle, in denen die elektronische Form gesetzlich explizit ausgeschlossen wird. |
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§ 126 BGB |
Schriftformerfordernis |
Gesetzliche Vorgabe, die vorgibt, welche Dokumente handschriftlich bzw. elektronisch signiert werden müssen. Nur in einigen wenigen Fällen schließt das Gesetz die elektronische Form (noch) aus. |
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Textform |
Eine Formvorschrift zur Abgabe von Willenserklärungen, allerdings besteht hier Formfreiheit. Die Textform ist auch mündlich oder in Form eines Handschlags erfüllt. |
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§ 126 b BGB |
Vertrauensdienst |
Ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und die Erstellung, Überprüfung und Validierung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zeitstempel umfasst. |
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Art. 3 Nr. 16 eIDAS-VO |
Vertrauensdiensteanbieter |
Eine natürliche oder juristische Person, die Vertrauensdienste anbietet. |
VDA |
Art. 3 Nr. 19 eIDAS-VO |
White-Labeling |
Eine Dienstleistung oder ein Produkt, das von einem Unternehmen produziert und von einem anderen unter eigenem Namen verkauft wird. |
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Zeitstempel |
Elektronische Daten, die andere elektronische Daten mit dem Zeitpunkt der Erstellung verknüpfen und deren Integrität bestätigen. |
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Art. 3 Nr. 33 eIDAS-VO |
Zertifikat für elektronische Signatur |
Eine elektronische Bescheinigung, die den Zusammenhang zwischen den Signaturprüfdaten und einer natürlichen Person bestätigt und deren Identität bestätigt. |
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Art. 3 Nr. 14 eIDAS-VO |
Zertifikat für elektronische Siegel |
Eine elektronische Bescheinigung, die den Zusammenhang zwischen den Siegelprüfdaten und einer juristischen Person bestätigt und deren Identität bestätigt. |
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Art. 3 Nr. 21 eIDAS-VO |