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Elektronische Attribute: Die drei Arten im Überblick 

Wir stellen die drei Typen von elektronischen Attributen vor.
Lesezeit: 2 Minuten
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Digitale Identitäten werden mit elektronischen Attributen konkreter 

Die Einführung der EU Digital Identity Wallet, auch EUDI-Wallet genannt, bringt nicht nur einen technologischen Wandel mit sich, sondern auch neue Möglichkeiten für den Nachweis persönlicher Merkmale im digitalen Raum. Ein zentrales Element sind dabei die elektronischen Attestierungen von Attributen (Electronic Attestations of Attributes, kurz EAA). Diese digitalen Nachweise, auch elektronische Attribute genannt, ermöglichen es, personenbezogene oder organisationsbezogene Informationen rechtskonform, sicher und interoperabel weiterzugeben – sei es gegenüber öffentlichen Stellen oder privaten Dienstleistern. Privatpersonen müssen dann nicht mehr alle möglichen Dokumente mit sich führen, sondern können diese ganz bequem und zentral abspeichern – wenn sie dies wünschen. Die Nutzung der Wallet ist freiwillig. 

Als qualifizierter Vertrauensdienstleister wissen wir: Die Integrität und Authentizität digitaler Attribute ist entscheidend für vertrauensvolle Transaktionen – ob bei digitalen Behördengängen, Vertragsabschlüssen oder im täglichen Geschäftsverkehr. Im Folgenden stellen wir die drei Typen elektronischer Attribute vor, wie sie im Kontext der EU Digital Identity Wallet eine Rolle spielen. 

1. Qualifizierte elektronische Attributsnachweise (Q-EAA) 

Diese Nachweise stehen für das höchste Maß an Vertrauen und Sicherheit. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QTSPs) ausgestellt, die den strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung entsprechen.  

Merkmale: 

  • Rechtswirksamkeit in der gesamten EU 
  • Hohe Beweiskraft vor Gericht 
  • Eindeutige Identitätsbindung 
  • Basierend auf amtlich anerkannten Quellen 
  • Gleicher Beweiswert wie Papierzertifikate 

Ein typisches Beispiel: Ein Nachweis über eine offizielle Berufszulassung, etwa als Ärztin oder Rechtsanwalt, ausgestellt durch einen QTSP oder ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat für eine digitale Signatur mit hoher Beweiskraft. 

2. Nicht-qualifizierte elektronische Attributsnachweise (NQ-EAA) 

Diese Form der Nachweise ist strukturierter als einfache Selbstauskünfte, aber ohne die formale Qualifikation eines QTSPs. Trotzdem können sie je nach Anwendungsszenario ein sinnvolles Mittel sein, um bestimmte Eigenschaften oder Rollen zu belegen. 

Einsatzmöglichkeiten: 

  • Rollen oder Funktionen innerhalb eines Unternehmens („IT-Administrator“) 
  • Nachweise von Mitgliedschaften 
  • Zertifizierungen durch vertrauenswürdige, aber nicht qualifizierte Stellen (z.B. Vertrauensdienstleister, die nicht zwingend auf der eIDAS Trusted List stehen) 

Sie bieten mehr Flexibilität und sind für viele Alltagsanwendungen völlig ausreichend – sollten jedoch nicht für rechtlich besonders sensible Prozesse alleinstehend verwendet werden. 

3. Öffentliche elektronische Attributsnachweise (PuB-EAA) 

Diese Nachweise werden im Auftrag öffentlicher Stellen oder Behörden ausgestellt – und beruhen auf amtlichen Registern oder staatlichen Datenbanken. Sie besitzen die gleiche rechtliche Wirkung wie papierbasierte Dokumente und sind besonders für behördliche oder hoheitliche Services von Bedeutung. 

Was sie auszeichnet: 

  • Ausgestellt durch autorisierte Stellen im öffentlichen Sektor 
  • Basieren auf offiziellen Datenquellen (z. B. Melderegister, Berufsregister) 
  • Rechtlich gleichwertig zu traditionellen Dokumenten (z. B. Geburtsurkunde, Führerschein) 
  • Signiert mit einem qualifizierten Zertifikat eines QTSPs, obwohl die ausstellende Stelle selbst kein QTSP ist 

PuB-EAAs spielen eine zentrale Rolle bei der digitalen Transformation der Verwaltung. Sie ermöglichen eine rechtskonforme, schnelle und medienbruchfreie Bereitstellung offizieller Informationen – etwa für Altersnachweise, Adressbestätigungen oder Staatsangehörigkeit. 

Warum diese Unterscheidung entscheidend ist 

Die drei Arten elektronischer Attribute spiegeln unterschiedliche Vertrauensniveaus und Anwendungsbereiche wider. Mit der EU Digital Identity Wallet wird es entscheidend, zu wissen, welcher Nachweis in welchem Kontext erforderlich und zulässig ist

Als qualifizierter Vertrauensdienstleister sorgen wir dafür, dass unsere Lösungen diese Differenzierung unterstützen – technisch, rechtlich und praktisch. Ob qualifiziert, nicht-qualifiziert oder öffentlich: Mit der richtigen Infrastruktur lassen sich digitale Attribute sicher und nutzerfreundlich verwalten, ausstellen und überprüfen. 

Hier nochmal eine kleine Übersicht: 

  Q-EAA  NQ-EAA  PuB-EAA 
Aussteller  QTSP  Nicht-qualifizierte Stelle  Öffentliche Behörde 
Zertifikatsanforderung  Qualifiziert  Optional  Qualifiziert (über QTSP) 
Datenquelle  Amtlich/Behördlich  Beliebig (je nach Kontext)  Offizielle Register 
Rechtswirksamkeit EU-weit  ✅  ❌  ✅ 
Beweiskraft vor Gericht  Hoch  Gering bis mittel  Hoch 
Typische Anwendung  Berufsnachweise, Rollen  Firmenzugehörigkeit, Zertifikate  Geburtsurkunden, Führerscheine 
Verbreitung in Wallets  Hoch  Mittel  Hoch 

Fazit: Digitale Nachweise mit Zukunft 

Elektronische Attestierungen von Attributen sind ein zentraler Baustein für digitale Identitäten, die echte Mehrwerte schaffen – vom automatisierten Zugang zu Verwaltungsdiensten bis hin zum digitalen Vertragsabschluss. Entscheidend ist, dass sie rechtswirksam, nachvollziehbar und interoperabel sind. 

Ebenfalls wichtig ist für den jeweiligen Anwendungsfall die richtige Art der Attribute auszuwählen, um die höchstmögliche Sicherheit zu garantieren. 

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