Das eIDAS-Komitee spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung und Weiterentwicklung der eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014), welche die Grundlage für elektronische Identifikation und Vertrauensdienste im digitalen Binnenmarkt der EU bildet. Die Verordnung zielt darauf ab, sichere elektronische Transaktionen zu fördern und die grenzüberschreitende Interoperabilität in Europa zu gewährleisten.
Was ist das eIDAS-Komitee?
Das eIDAS-Komitee ist ein Komitologie-Gremium, das die Europäische Kommission unterstützt. Es besteht aus Vertreter:innen der EU-Mitgliedstaaten und hat die Aufgabe, technische und regulatorische Details zu bewerten und zu beraten. Dabei werden beispielsweise Durchführungsrechtsakte vorbereitet, die spezifische Anforderungen und Verfahren für elektronische Identifikations- und Vertrauensdienste definieren. Diese Prozesse tragen dazu bei, ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU sicherzustellen.
Mitglieder des eIDAS-Komitees
Das erste Treffen des eIDAS-Komitees im September 2024 brachte Vertreter aus verschiedenen EU-Ländern und Institutionen zusammen. Hier die Teilnehmenden, sortiert nach Ländern:
Österreich
- Bundeskanzleramt
Belgien
- Föderaler Öffentlicher Dienst (FPS) Policy und Support (BOSA)
Bulgarien
- Abteilung „Interoperabilität“, Direktion „Systeme und Komponenten der elektronischen Verwaltung“, Ministerium für elektronische Verwaltung
Kroatien
- Ministerium für Justiz, Verwaltung und digitale Transformation
Tschechien
- Digitale und Informationsagentur
Dänemark
- Agentur für digitale Regierung
Estland
- Wirtschafts- und Kommunikationsministerium
Finnland
- Finnische Verkehrs- und Kommunikationsagentur
- Ministerium für Finanzen, Bereich öffentliche Sektoren-IT
Frankreich
- Innenministerium, Direktion für öffentliche Freiheiten und Rechtsangelegenheiten
- Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (ANSSI)
- Interministerielle Direktion für Digitales (DINUM)
- Nationale Agentur für sichere Dokumente (ANTS)
- Kommission für Informatik und Freiheit (CNIL)
Deutschland
- Bundesministerium des Innern und für Heimat, Referat DVI6
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Referat DP 25
- Bundesnetzagentur, Referat ITS 16
Griechenland
- Ministerium für digitale Governance, Generaldirektion für digitale Governance
Ungarn
- Agentur für digitales Ungarn
Irland
- Abteilung für elektronische Kommunikationspolitik und -regulierung, Umwelt-, Klima- und Kommunikationsministerium
Italien
- Italienische Abteilung für digitale Transformation (DTD)
Lettland
- Ministerium für intelligente Verwaltung und regionale Entwicklung
- Aufsichtskomitee für digitale Sicherheit
- Staatliches Radio- und Fernsehzentrumsunternehmen Lettlands (TSP)
Liechtenstein
- Ministerium für allgemeine Regierungsangelegenheiten und Finanzen
Litauen
- Ministerium für Wirtschaft und Innovation der Republik Litauen
Luxemburg
- Ministerium für Digitalisierung, Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)
Malta
- Innovative Technology, Malta Digital Innovation Authority
- Malta Information Technology Agency
- Informationsmanagementeinheit, Malta Communications Authority
Niederlande
- Ministerium des Inneren und für Königreichsbeziehungen
- Ministerium für Wirtschaft
Norwegen
- Ministerium für Digitalisierung und öffentliche Verwaltung
- Norwegische Digitalisierungsagentur
Polen
- Ministerium für digitale Angelegenheiten
Portugal
- AMA – Agência para a Modernização Administrativa
Slowenien
- Ministerium für digitale Transformation, Direktion für digitale Lösungsentwicklung und Datenwirtschaft
Slowakei
- Abteilung für Regulierung und Aufsicht, Nationale Sicherheitsbehörde
Spanien
- Generaldirektion für digitale Gesellschaft
- Planung und Governance der digitalen Verwaltung
- Ministerium für digitale Transformation
Schweden
- Abteilung für digitale Regierung, Finanzministerium
Beobachter
- ENISA: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
Aktuelle Entwicklungen und Projekte vom eIDAS Komitee
Das Komitee hat in letzter Zeit besonders an der Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Vertrauensdiensten zwischen der EU und Drittstaaten gearbeitet. Ein aktuelles Pilotprojekt untersucht die Möglichkeiten der Implementierung solcher Anerkennungen und stärkt damit die internationale Bedeutung von eIDAS als Standard für sichere digitale Transaktionen.
Zudem stellt das eIDAS Dashboard eine zentrale Informationsplattform dar, die allen Interessierten Werkzeuge und Daten rund um die eIDAS-Verordnung bietet. Es ist ein praktisches Beispiel dafür, wie digitale Werkzeuge die Transparenz und Nutzbarkeit regulatorischer Rahmenbedingungen unterstützen können.
Warum ist das wichtig?
Die Arbeit des eIDAS-Komitees wirkt sich direkt auf Unternehmen, Regierungen und Bürger aus. Für Unternehmen bietet eIDAS eine rechtssichere Grundlage für digitale Geschäftsprozesse, während Bürger von einer sicheren digitalen Identität profitieren. Gleichzeitig trägt es zur Digitalisierung und Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes bei.
Weitere Informationen über die Arbeit des Komitees und aktuelle Projekte finden Sie hier und auf der offiziellen eIDAS-Seite der EU.