Was ist die EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet, auch bekannt als die europäische digitale Brieftasche, stellt eine innovative Lösung für das Identitätsmanagement in der Europäischen Union dar. Sie ermöglicht es Bürger:innen, sowohl ihren digitalen Identitätsnachweis als auch andere relevante Dokumente, wie Führerscheine oder Gesundheitskarten, sicher und digital zu speichern und zu verwalten. Im Kern handelt es sich um eine App, die auf dem Smartphone installiert wird und verschiedene digitale Identifikationsverfahren integriert.
Die EUDI-Wallet steht für die nahtlose und sicher verschlüsselte Identifikation in der digitalen Welt. Ein herausragendes Merkmal ist die Möglichkeit, Verträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen, wodurch rechtlich verbindliche Transaktionen praktisch und schnell abgewickelt werden können.

Diese digitale Brieftasche zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Zugang zu Dienstleistungen innerhalb der EU zu erleichtern und zu harmonisieren, indem sie einheitliche Standards für die digitale Identität nutzt. Die Vorteile für Privatpersonen umfassen dabei die erhöhte Flexibilität und Sicherheit im Umgang mit persönlichen Daten, während gleichzeitig die Interoperabilität und Benutzerfreundlichkeit im Fokus stehen. Dieses zukunftsweisende Werkzeug repräsentiert einen großen Schritt in Richtung eines vereinfachten und sicheren digitalen Miteinanders in Europa.
Attribute innerhalb der EUDI-Wallet
Innerhalb der EUDI-Wallets spielen die sogenannten PID-Attribute („Personal ID Data“) eine zentrale Rolle, um die digitale Identität der Nutzer:innen effizient und sicher darzustellen. Zu den verpflichtenden Attributen werden grundlegende Informationen zählen wie der Name, das Geburtsdatum und die Nationalität der Nutzer:innen. Interessanterweise werden einige Informationen, die traditionell als essentiell angesehen werden, wie die Adresse oder die Ausweisnummer, nicht als Pflichtfelder vorgesehen werden. Diese Vereinfachung der Attribute bedeutet, dass für den reinen Identitätsnachweis weniger Informationen übertragen werden müssen als bei der bisherigen deutschen eID-Funktion.
Diese Struktur erfordert eine Veränderung in etablierten Identifikations- und Geschäftsprozessen. Es muss eine deutliche Trennung zwischen der Identitätsfeststellung und den für den spezifischen Geschäftsprozess benötigten Informationen vorgenommen werden. Unternehmen und Behörden, die die EUDI-Wallet integrieren, haben die Aufgabe, zu entscheiden, ob sie die neuen technischen Standards in ihre bestehenden Prozesse übernehmen oder diese in die etablierten Formate umwandeln werden.
Die PID-Attribute in den EUDI-Wallets sind auf einem „hohen“ Vertrauensniveau angesiedelt. Sie werden die Anforderungen verschiedener regulierter Sektoren innerhalb der Europäischen Union erfüllen, wie etwa der Identitätsfeststellung gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der eIDAS-Verordnung. Ebenso können sie in der Telematik-Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens eingesetzt werden. Dies wird einen hohen Sicherheits- und Vertrauensstandard gewährleisten.
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Wann kommt die EU-Wallet?
Die Einführung der EUDI-Wallet ist ein zentraler Bestandteil der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (auch gerne umgangssprachlich eIDAS 2.0 genannt), die im Februar 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Diese Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis zum Jahr 2027 mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. In Deutschland hat die Bundesregierung bereits die Entwicklung einer staatlichen EUDI-Wallet initiiert und dabei das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als federführende Institution eingesetzt.
Die Umsetzung involviert eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dieser kollaborative Ansatz stellt sicher, dass das Projekt auf einem soliden technologischen und sicherheitstechnischen Fundament steht. Der Entwicklungsprozess wird in einen transparenten und partizipativen Architektur- und Konsultationsprozess eingebettet, der es ermöglicht, Ideen, Konzepte und Code öffentlich zu kommentieren und zu diskutieren. Dadurch wird eine breite fachliche Expertise eingebracht und sichergestellt, dass die EUDI-Wallet nicht nur den höchsten Sicherheits- und Funktionsstandards entspricht, sondern auch den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger:innen gerecht wird. Die konsequente Einbindung der Öffentlichkeit und der Fachwelt in die Entwicklung soll die Akzeptanz und Effizienz der Wallet erheblich verbessern.
Der angestrebte Termin für die Bereitstellung der EUDI-Wallet wurde aufgrund der Komplexität dieses Prozesses inzwischen auf Ende Dezember 2026 verschoben, was bedeutet, dass erste praktische Umsetzungen zu Beginn des Jahres 2027 erwartet werden können. Besonders wichtig ist hierbei das Architectual Reference Framework (ARF), das die technischen Maßstäbe für ein interoperables Ökosystem innerhalb Europas setzt.
In Deutschland könnten politische Veränderungen, etwa durch einen potenziellen Regierungswechsel nach Neuwahlen im März 2025, zusätzliche Verzögerungen verursachen. So wurde beispielsweise das eIDAS Durchführungsgesetz II nicht wie ursprünglich geplant im Dezember 2024 verabschiedet. Die Implementierungsfrist ist ehrgeizig, da einerseits die Regierung eine eigene EUDI-Wallet bis Ende 2026 bereitstellen möchte, und andererseits die Wirtschaft genügend Vorbereitungszeit benötigt, um bestehende Prozesse an die neuen, definierten Standards anzupassen.
Ist die Wallet sicher?
Die Sicherheit der EUDI-Wallet steht im Mittelpunkt ihrer Entwicklung und Implementierung. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird die digitale Brieftasche höchste Sicherheitsstandards bieten, um den Schutz der Privatsphäre ihrer Nutzer:innen zu gewährleisten. Dies wird durch fortschrittliche Verschlüsselungstechnologien und Sicherheitsprotokolle erreicht, die sicherstellen, dass persönliche und sensible Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Die Wallet ist darauf ausgelegt, die Identität der Nutzer:innen schnell, sicher und bequem über das Smartphone nachzuweisen, ohne dass zusätzliche Karten oder Lesegeräte benötigt werden. Diese Einfachheit gepaart mit Sicherheit wird sie ideal für alltägliche Transaktionen machen – sei es bei der Jobbewerbung, beim Onlinebanking oder im behördlichen Kontakt.
Kosten der EUDI-Wallet für Privatpersonen
Zusätzlich zur Sicherheit spielt die digitale Inklusion eine wesentliche Rolle: Die EUDI-Wallet wird kostenfrei bereitgestellt, um allen Menschen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, den Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen. Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement der EU, eine sichere und zugängliche digitale Identität für alle Bürger:innen zu gewährleisten.
Die Wallet verfolgt das Geschäftsmodell „Open free data“, das sicherstellt, dass Relying Parties alle notwendigen Attribute aus der Wallet einer Benutzerin bzw. eines Benutzers kostenlos beziehen können. Ebenso können Issuer von Attributen diese kostenfrei zur Verfügung stellen. Diese Struktur unterstützt die Offenheit und Diskriminierungsfreiheit des Systems auf europäischer Ebene, indem es keine finanziellen Barrieren zwischen Wallet-Betreibern, Issuern und Relying Parties schafft.

Mögliche Kosten könnten für Nutzer:innen entstehen, wenn sie sich dazu entschließen, verifizierte digitale Attribute zu beantragen. Bei offiziell anerkannten Attributen, die eventuell in die Gebührentabelle integriert werden, könnten zusätzliche Kosten in Form von Gebührenerhöhungen oder -abschlägen anfallen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Nutzer:innen privatwirtschaftliche Attribute innerhalb der EUDI-Wallet bezahlen werden, da diese oft auch auf anderen Wegen, wie in Papierform oder über PSDII-Anbindungen, kostenfrei erhältlich sein können.
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