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Alles über die elektronische Signatur

eIDAS 2.0: Die Weiterentwicklung der EU-Verordnung

3 Minuten

Das steht im Gesetzesupdate eIDAS 2.0

Das Gesetzesupdate eIDAS 2.0 repräsentiert einen bedeutenden Schritt in der digitalen Transformation innerhalb der Europäischen Union, indem es die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste modernisiert und ausweitet. Wir sprechen von einem Update wohlgemerkt – eigentlich ist die Bezeichnung etwas irreführend, denn es handelt sich nach wie vor um die eIDAS Verordnung. In den Diskussionen rund um das Update hat sich allerdings die Bezeichnung “eIDAS 2.0” eingeschlichen. Die Novellierung zielt darauf ab, die Nutzung digitaler Identitäten zu vereinfachen und zuverlässigere sowie sicherere elektronische Interaktionen zu ermöglichen.  

Mit der Überarbeitung soll zudem das Vertrauen in digitale Transaktionen gestärkt werden, indem hohe Sicherheitsstandards für die elektronische Identifizierung und Authentifizierung etabliert werden. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen wird durch die Einführung spezifischer technischer Standards und Zertifizierungsverfahren begleitet, um die Kompatibilität und Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dies soll nicht nur bürokratische Hürden reduzieren, sondern auch Geschäftsprozesse beschleunigen und neue digitale Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. 

eIDAS 2.0: Die EUDI-Wallet kommt!

Ein zentraler Aspekt der eIDAS 2.0 ist die Einführung der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet), die es den Bürger:innen ermöglicht, ihre digitale Identität in einer sicheren und benutzerfreundlichen Umgebung zu verwalten und grenzüberschreitend innerhalb der EU einsetzen zu können. Diese Wallet soll nicht nur Identitätsinformationen enthalten, sondern auch weitere Attribute wie Führerscheine oder Diplome, die behördlich verifiziert werden können.

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Wann tritt eIDAS 2.0 in Kraft?

Die eIDAS 2.0-Verordnung trat planmäßig im Mai 2024 in Kraft. 

Aktuell arbeiten Mitgliedstaaten, Technikanbieter und Unternehmen daran, die Infrastruktur zu modernisieren und für die Anforderungen der eIDAS 2.0 vorzubereiten. Diese Phase ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Systeme nicht nur den hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden, sondern auch interoperabel zwischen den verschiedenen nationalen Ebenen funktionieren. Zudem ist die rechtzeitige Umsetzung wichtig, damit Bürger:innen und Unternehmen nahtlos auf die verbesserten, benutzerfreundlichen Dienste zugreifen können, die mit der Einführung der eIDAS 2.0-Verordnung einhergehen.  

Durch diese Harmonisierung der digitalen Identitätslösungen innerhalb der EU wird nicht nur die Verwaltung vereinfacht, sondern auch das Potenzial für den digitalen Binnenmarkt enorm gesteigert. Es ist daher von essenzieller Bedeutung, dass alle Beteiligten die Implementierung aktiv unterstützen und frühzeitig mögliche Herausforderungen adressieren. 

Wann kommt die digitale Brieftasche aus eIDAS 2.0?

Die nächsten Schritte nach der Verabschiedung der eIDAS 2.0-Verordnung konzentrieren sich auf die umfassende Implementierung und Anpassung der nationalen Regelungen und technischen Systeme an die neuen Anforderungen. Ein essenzieller erster Schritt ist die Entwicklung und Einführung der bereits erwähnten Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet), die sowohl von öffentlichen als auch privaten Akteur:innen vorbereitet werden muss. Diese Wallet wird es ermöglichen, Identitätsdaten sicher zu speichern und grenzüberschreitend nutzbar zu machen.  

Des Weiteren steht die Schaffung eines kohärenten rechtlichen und operativen Rahmens im Vordergrund, der die Kompatibilität der verschiedenen nationalen Identitätssysteme sicherstellt. Dazu gehört auch die Erarbeitung von technischen Standards und Zertifizierungsverfahren, um eine interoperable Infrastruktur zu etablieren, die es den Bürger:innen erlaubt, ihre digitale Identität innerhalb der Europäischen Union nahtlos zu verwenden.  

Darüber hinaus werden Pilotprojekte in verschiedenen Mitgliedstaaten in die Wege geleitet, um die neuen Technologien zu testen und fundierte Erkenntnisse über ihre Leistungsfähigkeit und Praktikabilität zu gewinnen. Dabei spielen vor allem großangelegte Pilotprogramme eine entscheidende Rolle, die das Potenzial der digitalen Identitätslösungen auf die Probe stellen und Rückmeldungen für weitere Optimierungen liefern sollen.  

Letztlich ist auch die Bewusstseins- und Vertrauensbildung bei den EU-Bürger:innen ein wesentlicher Fokus. Die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Vorteile und Funktionsweisen der neuen digitalen Identitätslösungen werden entscheidend sein, um eine breite Akzeptanz und Nutzung sicherzustellen. Diese Schritte sollen sicherstellen, dass die EU-Bürger:innen und Unternehmen von den Möglichkeiten und Vereinfachungen, die eIDAS 2.0 bietet, vollumfänglich profitieren können. 

Wird die digitale ID aus eIDAS 2.0 Pflicht?

Ja, die digitale ID wird in den kommenden Jahren für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend sein. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 die Einführung der Europäischen Digitalen Identität (EUDI), auch bekannt als European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), vorgeschlagen. Ziel dieser Initiative ist es, den Bürger:innen sowie Unternehmen in der EU eine nahtlose, sichere und benutzerfreundliche Möglichkeit zu bieten, sich digital zu identifizieren und rechtsverbindliche elektronische Interaktionen durchzuführen.  

Die EUDI-Wallet ermöglicht es, personenbezogene Daten und digitale Nachweise sicher in einer App zu speichern, die von den nationalen Behörden bereitgestellt wird. Damit wird es für Bürger:innen nicht nur einfacher, ihre Identität digital zu bestätigen, sondern auch, staatliche, finanzielle und viele alltägliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese digitale Revolution zielt darauf ab, das Vertrauen in digitale Transaktionen zu stärken, Identitätsdiebstahl zu verhindern und die Informationssicherheit zu verbessern. 

Durch die Verbindlichkeit dieser Regelung müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass diese digitale Identitätslösung integriert, zugänglich und für alle Bürger:innen leicht nutzbar ist. Die verpflichtende Einführung ist ein bedeutender Schritt hin zu einem einheitlichen digitalen Binnenmarkt, der die Mobilität der Bürger:innen innerhalb der EU erleichtert und den digitalen Verwaltungsaufwand reduziert. 

Die Nutzung der digitalen Identität ist für Bürger:innen freiwillig – jede:r darf selbst entscheiden, ob er die eID nutzen möchte oder nicht.

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